Diese AGB gelten für alle Verträge über Umzüge, Transporte, Lagerungen sowie sonstige Dienstleistungen, die GLOLOG (nachfolgend „Umzugsunternehmen-in-Hannover“) mit Auftraggebern schließt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder per zuvor vereinbarter gleichwertiger Zahlungsmittel zu leisten. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten zu erstatten.
Wir sind berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer oder weitere Frachtführer einzusetzen. Eine Haftung für deren Auswahl wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs. Zusätzliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen sowie Leistungen infolge vom Auftraggeber veranlasster Änderungen werden gesondert berechnet.
Trinkgelder sind freiwillig und werden nicht auf Rechnungen angerechnet.
Wir haften nicht für Leistungen von vermittelten Handwerkern oder Dritten. Vertragspartner dieser Leistungen ist der Auftraggeber.
Elektro-, Gas-, Dübel-, Wasser- oder sonstige Installationsarbeiten führen wir nur aus, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Montagen von Neumöbeln oder Möbeln, die nicht durch uns demontiert wurden, erfolgen nur nach vorheriger Absprache.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, das Lagerverhältnis fristlos zu kündigen und das Lagergut nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 10 Tagen auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten oder zu entsorgen. Jeder angefangene Monat der Lagerung wird berechnet.
Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform (Post oder E-Mail). Im Falle der Kündigung oder Verschiebung des Umzugstermins durch den Auftraggeber gelten folgende Entschädigungsansprüche: bis 40 Kalendertage vor Termin: 30 %; bis 20 Kalendertage vor Termin: 60 %; bis 72 Stunden vor Termin: 85 % des vereinbarten Entgelts. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an Geräten (z. B. Waschmaschinen, EDV-Anlagen, TV- und HiFi-Geräten) transportgerecht zu sichern oder sichern zu lassen. Wir sind nicht verpflichtet, die Sicherung zu prüfen.
Besteht ein Anspruch des Auftraggebers gegenüber Dritten (z. B. Arbeitgeber, Dienststelle), so weist der Auftraggeber diese an, die fälligen Beträge abzüglich etwaiger Anzahlungen direkt an uns zu zahlen.
Der Auftraggeber hat bei Abholung und Ablieferung des Umzugsgutes zu prüfen, dass alle Gegenstände ordnungsgemäß übergeben bzw. übernommen wurden. Wir haften nicht für fehlende Gegenstände nach erfolgter Abnahme.
Wir haften nicht für Schäden aus Missverständnissen mündlicher oder fernmündlicher Mitteilungen oder Weisungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden.
Schäden, die wir zu vertreten haben, sind innerhalb von zwei Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Später geltend gemachte Schäden sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach § 451e HGB bleibt unberührt, wird jedoch auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt.
Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises sind wir berechtigt, bei nicht vereinbartem Mehraufwand (z. B. zusätzliche Leistungen, Wartezeiten, schwierige Zugänge) einen angemessenen Aufpreis zu verlangen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.